Satzung


§1 Name und Sitz

 

Der Verein THE DUMFRIES FRIENDS GIFHORN ist ein nicht eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Gifhorn.

 

§2 Ziele des Vereins

 

Der Verein hat folgende Ziele:

Die Partnerschaft Gifhorn – Dumfries durch Bürgerinnen und Bürger für die Bürgerinnen

und Bürger unserer Stadt zu fördern und mit Leben zu erfüllen

Schulen, Vereinen, Verbänden sowie Einzelpersonen/ Familien in den Partnerstädten als

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zu dienen, um gegenseitige Kontakte und Besuche zu ermöglichen.

 

 

§3 Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft wird erworben durch Anmeldung beim Verein "The Dumfries Friends". Über den Antrag auf Mitgiedschaft entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird, jeweils bis zum Ende des 1. Quartals eines Vereinsjahres.

Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er ist mindestens drei Monate vor Jahresende beim Verein "The Dumfries Friends" anzuzeigen.

Mitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung trotz Mahnung mehr als ein Jahr im Rückstand sind, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. 

 

§4 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind: 

der Vorstand

die Mitgliederversammlung 

  §5 Der Vereins

 

(1) Der Vorstand besteht aus:

dem/ der Vorsitzenden

dem/ der stellvertretenden Vorsitzenden

dem/ der Schatzmeister/ in

und bis zu 5 Beisitzer/ innen 

 

(2)  Der/ die Vorsitzende und der/ die stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und außen und jeweils in alleiniger Verantwortung.

(3)  Die Vorstandsmitglieder bekleiden Ehrenämter. Sie werden für die Dauer von vier (4) Jahren gewählt.

(4)  Der/ die Vorsitzende, bei seiner/ ihrer Verhinderung der/ die stellv. Vorsitzende, leitet die Vorstandssitzung und die Mitgliederversammlung.

Er/ Sie beruft den Vorstand, sooft es die Geschäfte erfordern oder sobald midesten 2 Vorstandsmitlgieder dies beantragen.

(5)  Der Vortstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/ der Vorsitzenden. 

 

§6 Die Mitgliederversammlung

 

(1)  Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den/ die Vorsitzende (n) einmal jährlich einberufen. Die Einberufung muss schriftlich oder per eMail spätestens zehn Tabge vor dem Tag der Versammlung erfolgen.

(2)  Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen:

wenn dies dem Vorstand im Interesse des Vereins notwendig erscheint

auf schriftl. Antrag von mindestens fünf Mitgliedern innerhalb von sechs Wochen

nach Antragstellung. Der Antrag muss begründet sein.

(3)  Die Aufgaben der Migliederversammlung sind:

Entgegennahme des Rechenschafts-/ Kassenberichtes des Vorstandes und dessen

Entlastung

Wahl des Vorstandes

Festsetzung der Höhe der Migliedsbeiträge

Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung

(4)  Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit es sich

nicht um Satzungsänderungen (§ 8) oder um die Auflösung (§ 9) handelt.

(5)  Über die Form der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

(6)  Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung sind Niesderschriften anzufertigen, die von dem/ der Vorsitzenden und dem / der Schriftführer (in) oder einem anderen Vorstandsmitlgied zu unterzeichen sind.

 

§7 Vereinsjahr

 

Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. 

 

 

§8 Satzungsänderung

 

Für die Änderung der Satzung ist die Mitgliederversammlung zuständig. Der Antrag muss in der Einladung bekannt gegeben werden. Die Mitgliederversammlung beschließt darüber mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§9 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Stadt Gifhorn zu mit der Verpflichtung, es entsprechend der Zielsetzung des Vereins zur Förderung der Partnerschaft mit der Stadt Dumfries/ Schottland zu verwenden.

 

§ 10 Datenschutzerklärung

 

Mitglieder oder neue Mitglieder des Vereins, erklären sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten die sie in ihrer Beitrittserklärung zum Verein gemacht haben oder machen, gespeichert werden. Dieses sind:

Vor und Zuname
Adresse
ggf. Geburtsdatum (freiwillige Angabe)
Telefon Nummer /n
E-Mail Adresse

Bankverbindung für den Einzug des Mitgliedbeitrages.

 

Die Daten sind / werden in der Mitgliederdatei  gespeichert und  sind ausschließlich der / dem  1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zugänglich.

Die genannten Daten werden ausschließlich für den vereinsinternen Schriftverkehr genutzt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nicht, ohne vorherige Zustimmung des Mitgliedes,  zulässig.

Die gespeicherten Daten werden mit  dem Ende der Mitgliedschaft im Verein der Dumfries Freunde Gifhorn komplett gelöscht.
Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft ist erforderlich.

Gäste und / oder interessierte Bürger die ihre E-Mail Adresse dem Verein bekannt geben, erklären sich damit einverstanden, dass diese Adresse genutzt wird um sie über Vereinsaktivitäten zu informieren. 

Diese Daten werden auf Anforderung beim Schriftführer gelöscht.

Werden bei Veranstaltungen des Vereins Bilder oder andere Aufzeichnungen gemacht, erteilen die Mitglieder oder teilnehmenden Gäste stillschweigend ihre Zustimmung, dass die Aufzeichnung/en für vereinsdienliche Zwecke genutzt und ggf. öffentlich gemacht werden.
Wird dem nicht zuvor, bei Beginn der Veranstaltung, widersprochen so gilt die Zustimmung als erteilt.

 

§ 11 

Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.9.1995 einstimmig angenommen und auf der Versammlung am 26. Februar 2015 wie vorstehend geändert und einstimmig beschlossen. 

 

Die Satzung vom 26. Februar 2015 wurde in der Jahreshauptversammlung am 27.2.2019 geändert und mit den Änderungen einstimmig beschlossen. (siehe Protokoll der JHV vom 27.2.2019)